Vermittlungsgutschein beantragen für Ihr kostenloses Gründercoaching

Mit einem Vermittlungsgutschein können Sie sich die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar zu 100 Prozent fördern lassen. Wir zeigen, wie es geht.

Eine Existenzgründung aus eigener Tasche kann teuer werden. Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gibt es aber unterschiedliche Fördermöglichkeiten. So können Sie sich zum Beispiel die Kosten für ein individuelles Gründercoaching sparen. Mit einem Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS1) erhalten Sie für solche Maßnahmen eine Förderung von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt Ihnen die zuständige Behörde, dass Sie die Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen "zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" erfüllen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Leistungen zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit – zum Beispiel ein Existenzgründerseminar.

Vermittlungsgutschein beantragen: Darauf kommt’s an

Sowohl die Agentur vor Arbeit als auch das Jobcenter können einen Vermittlungsgutschein ausstellen. Die Beantragung der Maßnahme ist ein Verwaltungsakt und muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bereits im Antrag müssen außerdem das Ziel und die Inhalte der gewünschten Maßnahme konkretisiert werden. Rechtlichen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Sie nicht. Eine Ablehnung muss die zuständige Stelle nicht einmal begründen.

Um Ihre Chancen auf ein kostenloses Existenzgründerseminar zu erhöhen, stellen wir Ihnen eine gültige Vorlage zur Beantragung des AVGS1 zum Download bereit. Hier müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten ergänzen und können das Muster dann universell für die Beantragung eines geförderten Gründercoachings nutzen.

Antrag AVGS Teil 1 - Vorlage

Individuelles Gründercoaching: Sie haben die Wahl

Wird Ihnen der Gutschein ausgestellt, gilt dieser ausschließlich für die Teilnahme an der im Antrag festgelegten Maßnahme. Bei welchem privaten Dienstleister Sie das Gründercoaching absolvieren, steht Ihnen hingegen frei. Entscheidend ist nur, dass die gewählte Bildungseinrichtung oder die Beratungsagentur entsprechend zertifiziert ist.

Legen Sie dem Bildungsträger den Vermittlungsgutschein vor, rechnet dieser sein Honorar direkt bei der Behörde ab, die Ihnen den Gutschein ausgestellt hat. Sie zahlen für Ihr Existenzgründerseminar dann also keinen Cent. 

Wozu der ganze Aufwand?

Die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar ist eine grundlegende Voraussetzung, wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen möchten. Zugleich kann ein individuelles Gründercoaching viele Stolpersteine beim Start in die Selbstständigkeit aus dem Weg räumen. Neben theoretischen Tipps und Know-how erhalten Sie auch praktische Hilfestellung – zum Beispiel bei der Erstellung eines Businessplans und der Überprüfung weiterer Fördermöglichkeiten.

Professionelle Unterstützung bekommen Sie von unserem Existenzgründer-Team in Dresden. Als zertifizierter Bildungsträger sind unsere Gründerseminare ebenfalls zu 100 Prozent förderfähig.

Beantragen Sie einen Vermittlungsgutschein und vereinbaren Sie einen Termin unter 0351 270 464 222. Ebenso freuen wir uns über Ihre Nachricht in unserem Kontaktformular.

Ihr Beraterteam von Gruender.tips


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