Gewerbe anmelden: Wir zeigen, wie es geht
Sie haben den Entschluss gefasst und möchten sich selbstständig machen. Dann kommen Sie an dem Thema „Gewerbeanmeldung“ wahrscheinlich nicht vorbei. Wir fassen zusammen, was Sie beachten sollten.
Brauchen Sie einen Gewerbeschein?
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sind Sie in der Regel zur Anmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet und brauchen einen Gewerbeschein. Doch es gibt Ausnahmen. Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus oder arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Das heißt auch, dass Sie in diesem Fall kein Gewerbe anmelden müssen.
Wo können Sie Ihr Gewerbe anmelden?
Der Gewerbeschein wird von dem zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnortes erstellt. Anschrift und Öffnungszeiten finden Sie meist auf dem Online-Portal Ihrer Stadt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab einen Termin für die Gewerbeanmeldung zu vereinbaren.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten sind überschaubar, aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Je nach Ort der Gewerbeanmeldung können Sie mit 10 bis 50 Euro rechnen.
Was benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung?
Wie bei fast allen Behördengängen müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis dabei haben. Je nach Geschäftsidee und dem entsprechendem Gewerbe sind weitere Dokumente für die Anmeldung nötig. Zum Beispiel müssen Sie für erlaubnispflichtige Gewerbe und einige Freie Berufe – etwa im medizinischen Bereich – nachweisen, dass Sie diese Tätigkeit ausüben dürfen. Auch als angehender Gastronom und Handwerker müssen Sie entsprechende Zertifikate für die Gewerbeanmeldung mitbringen.
Welche Dokumente und Nachweise für Ihre Unternehmensgründung notwendig sind, erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Informationen sollten Sie rechtzeitig einholen und genügend Zeit einplanen, um alle Unterlagen zu beschaffen.
Gut zu wissen
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, sind Sie automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese Mitgliedschaft ist Pflicht und für Kleinbetriebe bis zu einer gewissen Gewinngrenze kostenlos. Die IHK nimmt Kontakt zu Ihnen auf und berechnet aus Ihren übermittelten Umsätzen die Beitragsgebühr.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Generell sind Sie als Selbstständiger nicht unbedingt an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Melden Sie ein Gewerbe an, müssen Sie Ihre Krankenkasse darüber in Kenntnis setzen und können eine Befreiung beantragen. Möchten Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wird der monatliche Beitrag nach Ihrem Einkommen berechnet. Das hat oft hohe Voraus- und Nachzahlungen am Ende eines Jahres zur Folge. In vielen Fällen bietet es sich daher an, in eine kostengünstigere, private Krankenversicherung zu wechseln.
Und noch mehr Unterlagen...
Auch vom Finanzamt werden Sie nach Ihrer Gewerbeanmeldung einige Unterlagen erhalten. Um die geforderten Formulare korrekt auszufüllen, kann ein Steuerberater hilfreich sein. Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe gründen, können Sie sich auch von der Arbeitsagentur Unterstützung einholen.
Bekanntlich mahlen die bürokratischen Mühlen sehr langsam. Wenn Sie die Sache etwas beschleunigen möchten, nehmen Sie am besten selbst Kontakt zur zuständigen Behörde auf. Mit etwas Nachdruck werden Ihre Anträge in der Regel schneller bearbeitet.
Wenn Ihnen Beamten-Deutsch nicht liegt, müssen Sie sich generell nicht alleine durch die unzähligen Anträge und Formulare kämpfen. Bei unserem Existenzgründerseminar unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Unterlagen und allen behördlichen Angelegenheiten.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0351 270 464 222 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in unserem Kontaktformular.
Ihr Beraterteam von Gruender.tips