Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Vor der Existenzgründung steht die große Frage, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder die Vorteile als Freiberufler genießen können.

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig. Als Gewerbetreibender sind Sie mit anderen steuerlichen Pflichten und bürokratischen Anforderungen konfrontiert als ein Freiberufler. Wo liegt der Unterschied, warum ist diese Differenzierung wichtig und was ist für Sie das Richtige?

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender?

Die Zahl der Selbstständigen in Freien Berufen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Gehören Sie künftig vielleicht auch zu den rund 1.382.000 Unternehmern, die in Deutschland als Freiberufler tätig sind? Ihr Bauchgefühl gibt darauf keine Antwort. Es kommt auf die berufliche Tätigkeit an, die Sie als Selbstständiger ausüben wollen. 

 

Freie Berufe lassen sich in folgende vier Gruppen einteilen:

1) Heilberufe, zum Beispiel

  • Ärzte
  • Zahnmediziner
  • Apotheker
  • Physiotherapeuten


2) Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, zum Beispiel

  • Anwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer


3) Technisch-naturwissenschaftliche Berufe, zum Beispiel

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Biologen
  • Informatiker


4) Künstlerische und kulturbereichernde Berufe, zum Beispiel

  • Autoren
  • Musiker
  • Lektoren
  • Regisseure 

Die vollständige Liste der Freien Berufe ist deutlich länger. Wenn Sie wissen möchten, welche Anforderungen an eine freiberufliche Tätigkeit geknüpft sind, bietet der Bundesverband der Freien Berufe e.V. eine konkrete Charakterisierung.

Welche Vorteile haben Sie als Freiberufler?

Freiberufler genießen vor allem im Steuerbereich einige Erleichterungen. Der wichtigste Unterschied ist, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen, was weitere bürokratische Vorteile mit sich bringt. Sie sind zum Beispiel von der Bilanzierungspflicht befreit. Das heißt, dass eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für die Steuererklärung ausreicht. Zudem benötigen Sie als Freiberufler kein Mindeststartkapital, haften im Gegenzug aber mit Ihrem Privatvermögen.

Warum gibt es diese Unterscheidung?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvL2/04) hält seit 2008 die signifikanten Unterschiede und Gründe für eine Befreiung von der Gewerbesteuer fest. Demnach würde eine freiberufliche Tätigkeit meist eine schöpferische Begabung oder eine besondere akademische Qualifikation voraussetzen. Durch die Befreiung von der Gewerbesteuer würden Freiberufler außerdem die Infrastruktur der Gemeinde weniger belasten.

Wer entscheidet, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind?

Im ersten Schritt müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit einordnen. Fällt diese nicht in die Gruppe der Freiberufler, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Bei einer freiberuflichen Arbeit wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Wird Ihr Antrag dort abgelehnt, müssen Sie sich ebenfalls beim Gewerbeamt anmelden und verlieren dadurch alle Vorteile.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich gut auf Ihre Existenzgründung vorbereiten und die Fallstricke kennen. Bei unseren kostenfreien Existenzgründerseminaren zeigen wir Ihnen, wie Sie klassische Fehler vermeiden und Ihre beruflichen Pläne verwirklichen können. Wir unterstützen Sie auch bei Behördengängen, Antragsstellungen und der Anmeldung Ihrer Tätigkeit.

Vereinbaren Sie einfach ein Erstgespräch unter 0351 270 464 222 oder über unser Kontaktformular

Ihr Beraterteam von Gruender.tips


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